Stiftung Kurt Lehmann

Satzung / Ziel

Name, Rechtsform, Sitz:

(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Kurt Lehmann“.

(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts.

(3) Der Sitz der Stiftung ist Staufen im Breisgau.

 

Stiftungszweck:

(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.

(2) Zweck der Stiftung ist der Erhalt und die Sicherung des künstlerischen Gesamtwerks von Professor Kurt Lehmann vorrangig an seinem Wirkungsort in Staufen und auf lange Sicht der Aufbau einer Ausstellung,die das Gesamtwerk des Künstlers der Allgemeinheit zugänglich macht.

(3) Öffnung der Stiftung für Kunst- und Kultur (wissenschaftliche Zwecke) und Förderung von Nachwuchskünstlern und Künstlern aus der Region.

 

Mittelverwendung:

(1) Mittel der Stiftung dürfen nur für den satzungsmäßigen Zweck der Stiftung verwedet werden.

(2) Die Stiftung ist selbstlos tätig.

 

Stiftungsorgane:

(1) Die Mitglieder der Organe sind ehrenamtlich für die Stiftung tätig.

 

Bestellung und Zusammensetzung des Stiftungsrates:

(1) Der Stiftungsrat besteht aus fünf bis maximal neun Mitgliedern.

(2) Dem Stiftungsrat sollen die Nachkommen von Kurt Lehmann angehören.

(3) Die Mitglieder des Stiftungsrates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.

(4) Die Stiftungsratsmitglieder wetden für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

 

Stiftungsaufsichtsbehörde:

(1) Stiftungsaufsichtsbehörde ist das Regierungspräsidium Freiburg.